Vermögensauseinandersetzung: Rechtsanwälte für Familienrecht Sie haben Rechte!


Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens

Wenn die Liebe zerbricht, geht es oft ums Geld. Hier finden Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen beisteht.

Haus, Erspartes – wer bekommt was?

Mühsam und kräftezehrend gestaltet sich in vielen Fällen die Trennung der gemeinsam in der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte. Ersparen Sie sich viel Ärger und wenden Sie sich an einen Fachanwalt in Ihrer Nähe.

Nichts zu verschenken

Viele Menschen verzichten in einer Scheidung auf anwaltlichen Rat – mit fatalen Folgen. Bestehende Ansprüche werden häufig nicht erkannt, bares Geld buchstäblich verschenkt. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Konsequent für Ihre Ansprüche

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist im Fall Ihrer Scheidung der richtige Ansprechpartner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen: freundlich, kompetent und konsequent. Nehmen Sie die Chance wahr.


INFORMATIONEN

Eine Ehe ist immer auch eine Vermögensgemeinschaft. Denken Sie daran und informieren Sie sich, auch wenn Sie gerade auf Wolke sieben schweben.

Vermögensauseinandersetzung

Kommt es zur Scheidung, denken die meisten in Bezug auf die Auseinandersetzung des Vermögens nach der Ehe meist an die klassischen Beispiele, also: Wer bekommt das Haus? Wer erhält das gemeinsame Vermögen? Das ist zunächst richtig, denn häufig besitzen Eheleute eine Immobilie – Eigentumswohnung oder Haus –, die die so genannte eheliche Wohnung darstellt. Soll das Objekt verkauft werden oder will es einer der Ehepartner behalten? Diese zunächst recht einfach klingende Frage sollte jedoch immer im Zusammenhang mit anderen zu klärenden Fragen gesehen werden, z.B. mit der Frage des Unterhalts und des in die Ehe eingebrachten Vermögens. Hat ein Partner etwa mehr Vermögen in die Ehe eingebracht, das später auch zum Erwerb der Immobilie verwandt wurde, gestaltet sich die Frage, wer die Immobilie nach einer Scheidung erhält, schon komplizierter als gedacht. Dann geht es um die Klärung der Übernahme von Kreditverbindlichkeiten und Zugewinnausgleich. In diesem Fall ist auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Familienrecht anzuraten.

Vermögensauseinandersetzung 2

Das gemeinsame Haus oder Sparkonto gehören zu den offensichtlichen Themen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Trennung oder Scheidung. Aber auch die Auseinandersetzung sonstiger Vermögenswerte, die zum gemeinsamen Eigentum gehören, sollte kompetent geregelt werden. Hierzu gehören: Firmen- und Unternehmensbeteiligungen, Ehegattengesellschaften, die von einem Ehegatten seit der Trennung getragenen Lasten gemeinsamer Immobilien, Verbindlichkeiten aus einem beide Ehegatten betreffenden Darlehensvertrag, Zuwendungen durch einen Ehegatten oder die Schwiegereltern während der Ehe, Wertpapiere, Auseinandersetzungen um Steuerfragen, Schadensersatzansprüche unter Ehegatten etc. Eine weitreichende Liste von Werten, die immer auch zum Streitfall werden können. Ein Anwalt Ihres Vertrauens hat all diese Aspekte im Blick und regelt sie gemeinsam mit Ihnen, so dass Sie auch hier kein Geld verschenken.

Zugewinngemeinschaft

Das Gleichberechtigungsgesetz regelt seit 1957 den Begriff der Zugewinngemeinschaft innerhalb einer Ehe. Der Sinn des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist es, dass jeder Ehegatte an dem gemeinsam Erarbeiteten, sei es durch Berufstätigkeit oder Haushaltsführung, in gleichem Umfang beteiligt wird. Dies entspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des Vermögensrechts innerhalb der Ehe.

Inwiefern ändern sich die Vermögensverhältnisse durch die Ehe?


Viele wissen nicht: Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden (rein gesetzlich) nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Jeder Ehegatte verwaltet in der Ehe sein Vermögen selbstständig. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.

Hausratsaufteilung

Das zersägte Ehebett steht symbolisch für so manch absurde und äußerst kraftraubende Auseinandersetzung um Gegenstände des Hausrats. Unter den Begriff des „Hausrats“ fallen alle Gegenstände, die von den Parteien während des Zusammenlebens genutzt wurden, und zwar unabhängig davon, wer sie bezahlt hat. Der gemeinsame Hausrat, das sind Möbel, Lampen, Teppiche, Wäsche, Handtücher, Bestecke, Geschirr, Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner), sogar Deko-Artikel usw.

Gehört das Auto zum Hausrat?


Ja, wenn der Pkw als von allen Familienangehörigen als Familienauto genutzt wurde. Andernfalls fällt er in den Bereich der Zugewinnausgleichsberechnung. Experten raten, dass im Falle der Trennung oder Scheidung möglichst eine einfache und einvernehmliche Absprache hinsichtlich des Hausrats getroffen werden sollten. Viele reiben sich hier nervlich auf und verlieren sich in Details. Aber oft leichter gesagt als getan. Oft ist die Unterstützung eines Profis, also Fachanwalts für Familienrecht Gold wert. Denn: Wenn die Eheleute keine Regelung über die Hausratsverteilung treffen, entscheidet das Familiengericht im sogenannten Hausratsverteilungsverfahren über die Aufteilung des Hausrates. Das bedeutet zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Wollen Sie das?


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FAMILIENRECHT

Ob Ehevertrag oder Scheidung – hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten familienrechtlichen Themen in Stichpunkten.