Erbengemeinschaft: Rechtsanwälte für Erbrecht Sie haben Rechte!


Ein Rechtsanwalt für Erbrecht sichert Ihre Rechte gegenüber Miterben

Bestimmt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der gesamte Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen aller Erben.

Zweckgemeinschaft auf Zeit

Die Erbengemeinschaft muss gemeinsam über die Verteilung des Erbes entscheiden, um sich danach auflösen zu können. Bis dahin muss der Nachlass von den Miterben auch gemeinsam verwaltet werden.

Anwälte für Erbrecht helfen

Die Verteilung des Nachlasses unter den Erben ist eine konfliktträchtige Aufgabe, bei der Sie sich als Miterbe frühzeitig anwaltlichen Rat holen sollten. Kompetenter Beistand hilft Streitigkeiten zu vermeiden.

Kompetenz an Ihrer Seite

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und wollen Ihr Recht? Anwälte für Erbrecht unterstützen Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte, vermitteln zwischen Miterben und lösen aufkommende Konflikte.


INFORMATIONEN

Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten einer Erbengemeinschaft. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für das Erbrecht, wenn Sie Ihre Rechte innerhalb einer Erbengemeinschaft sichern möchten.

Konflikte in der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft kann sowohl durch gesetzliche Erbfolge als auch durch ein Testament entstehen. Sie ist juristisch gesehen eine Gesamthandsgemeinschaft. Das heißt, dass jeder einzelne Gegenstand aus dem Nachlass allen Miterben gemeinschaftlich gehört. Bis zur Teilung des Nachlasses darf kein Miterbe allein über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Alle Vermögensgegenstände dürfen von den Miterben nur gemeinsam veräussert oder übertragen werden und müssen bis dahin gemeinsam verwaltet werden. Dabei kommt es häufig zu Unstimmigkeiten. Eigensinn und das Streben nach persönlichen Vorteilen verhindern oft die Durchsetzung sinnvoller Lösungen. Das kann im schlimmsten Fall zu jahrelangen Auseinandersetzungen führen. Ist Streit unter Miterben absehbar, sollten Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der sich mit den komplizierten rechtlichen Regelungen innerhalb einer Erbengemeinschaft auskennt und für einen fairen Interessensausgleich sorgt. Vor allem, wenn es sich um Familienmitglieder handelt, ist ein Anwalt, der mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl vorgeht, für Sie von großem Wert.

Besonders wichtig: Eine Erbengemeinschaft ist handlungsunfähig, wenn ein einziger Erbe nicht einverstanden ist. Das heißt, er kann jede Entscheidung der Erbengemeinschaft blockieren, auch wenn alle anderen Erben einverstanden sind.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Sinn und Zweck einer Erbengemeinschaft ist es, den Nachlass zu verteilen und sich anschließend aufzulösen. Das Ende der Erbengemeinschaft erfolgt durch die sogenannte Auseinandersetzung. Dabei gibt es im besten Fall eine einvernehmliche Einigung, wer welchen Gegenstand oder welche Vermögenswerte erhalten soll. Sollte eine Einigung nicht gelingen, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Nicht selten kommt es im Laufe dieses Prozesses zu heftigen Konflikten unter den Erben, die zu einer Zerschlagung des Familienvermögens führen können. Das Gesetz sieht eine reale Teilung des Nachlasses entsprechend den Erbquoten vor. Gibt es hier keine Einigung unter den Miterben, so werden die Nachlassgegenstände öffentlich versteigert. Der Erlös der Versteigerung wird zuerst zum Ausgleich der Nachlassverbindlichkeiten genutzt und danach der Rest an die Miterben verteilt. Bei einer solchen öffentlichen Versteigerung von Vermögenswerten wie z.B. Immobilien, wird häufig ein deutlich geringerer Gewinn erzielt, als bei einem freien Verkauf. Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn es Probleme innerhalb Ihrer Erbgemeinschaft gibt. Die langjährige Erfahrung eines Anwalts für Erbrecht bei Verwaltung und Teilung von Nachlässen, kann solche Teilungsversteigerungen meist verhindern.

Besonders wichtig: Jeder Miterbe kann jederzeit ohne die Nennung von Gründen die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen. Fachlicher Rat ist dringend angeraten. Sollte bereits ein Verfahren laufen, können Sie sich auf die Prozesserfahrung Ihres Anwalts für Erbrecht verlassen.


RECHTSANWÄLTE

Die komplexe Gesetzeslage und die häufig mit Erbauseinandersetzung einhergehenden psychischen Belastungen erfordern kompetente und verständnisvolle Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für das Erbrecht. Lassen Sie sich persönlich beraten.


ERBRECHT

Bei erbrechtlichen Fragen oder Auseinandersetzungen geht es häufig nicht nur um Vermögen und Besitz, sondern auch um zwischenmenschliche Konflikte. Vertrauen Sie auf juristische Kompetenz, Fingerspitzengefühl und das Engagement der Rechtsanwälte für Erbrecht.