Sorgerecht: Rechtsanwälte für Familienrecht Sie haben Rechte!


Sorgerecht – Das Wohl des Kindes

Uneinigkeiten und Konflikte, die bei einer Scheidung entstehen, sollten das Wohl des Kindes nicht gefährden – so sieht es auch der Gesetzgeber.

Kompetent und einfühlsam

Beim Thema Sorgerecht gibt es erfahrungsgemäß viele Fragen. Mit einer angemessenen, einfühlsamen Beratung finden Sie den gewünschten Konsens.

Umfassende Beratung

Elterliche Wünsche und Bedürfnisse der Kinder müssen im Rahmen einer Trennung sorgfältig abgewogen werden. Hier finden Sie Hilfe.

Und die Kinder?

In Einzelfällen kann der Entzug des Sorgerechts eines Elternteils beantragt werden. Fachliche Unterstützung ist auch hier dringend anzuraten.


INFORMATIONEN

Das Thema Sorgerecht im Zusammenhang mit einer Scheidung ist von großer Wichtigkeit. Schließlich sollen die Kinder nicht darunter leiden.

Sorgerecht

Eine Scheidung kann kräfteraubend sein, besonders dann, wenn Kinder beteiligt sind, die natürlich ein Recht auf beide Elternteile haben. So sieht es auch der Gesetzgeber: „Die Bedeutung von Mutter und Vater bei erzieherischen Aufgaben ist für die gesunde Entwicklung des Kindes von großer Wichtigkeit.“ Aus diesem Grund geht man bei einer Scheidung zunächst davon aus, dass beide Elternteile auch zukünftig Sorge für die Kinder tragen. Ratsam ist es, stets ein praktikables, an dem Wohl des Kindes orientiertes Zusammenleben anzustreben und einen angemessenen Konsens zwischen den Bedürfnissen der Kinder und den Vorstellungen der Eltern zu finden. Bei dieser wichtigen Aufgabe steht Ihnen ein Anwalt für Familienrecht einfühlsam und kompetent zur Seite.

Wissenswert zum Thema Sorgerecht: Beide Elternteile erlangen mit der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, so erlangt nur die Mutter das Sorgerecht für das Kind. In diesem Fall können Sorgeerklärungen abgegeben werden, die beiden das Sorgerecht zusprechen. Kommt es zu einer Scheidung oder Trennung, so hat dies zunächst keine Auswirkungen auf das gemeinsame Sorgerecht.

Vereinbarung

Eine Vereinbarung fixiert vertraglich die elterlichen Aufgaben und Pflichten nach einer Ehescheidung. Eine solche Vereinbarung sollte stets am Wohle des Kindes orientiert sein und die vorhandenen Umstände berücksichtigen. Es ist in erster Linie die Entscheidung der Eltern, welches Sorgerechtsmodell sie bevorzugen. Mit einer Vereinbarung über das Umgangsrecht können Sie als Eltern festschreiben, was Ihren persönlichen Lebensumständen am besten entspricht. Protokollieren Sie klar, was vereinbart werden soll. Holen Sie sich entsprechend kompetente Hilfe im Familienrecht.

Alleiniges Sorgerecht

In Einzelfällen ist das Wohl des Kindes durch den Umgang mit einem Elternteil gefährdet. Man spricht dann von „gravierend schädigendem Erziehungsversagen“. In solchen ernsten Fällen steht der Schutz des Kindes vor körperlicher und seelischer Gefahr an erster Stelle, und Sie sollten sofort Hilfe holen. In Fällen von Misshandlung und Gewalt, bei schwerwiegenden Erziehungsfehlern, Suchtkrankheiten ohne Aussicht auf Besserung, Vernachlässigung des Kindes in Aufsicht oder Pflege, Verweigerung der Schulpflicht oder Gefährdung der Gesundheit kann das alleinige Sorgerecht eines Elternteils beantragt werden und dem anderen Elternteil entzogen werden. Der Kernpunkt jeder Sorgerechtsentscheidung ist stets das Wohl des Kindes.

Sorgerechtsentzug

Der Entzug des Sorgerechts ist gravierend und wird nur unter hohen Anforderungen vollzogen. Ein Sorgerechtsentzug kommt in Betracht, wenn das Kind bei einem Verbleiben in der Situation in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist. Ist in der weiteren Entwicklung des Kindes mit erheblichen Schäden zu rechnen, treten gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die den Sorgerechtsentzug begründen. Bitte wenden Sie sich mit Sorgerechtsfragen stets vertrauensvoll an einen Anwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe.

Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter

Inzwischen haben es unverheiratete Väter leichter, das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter für ein gemeinsames Kind zu erhalten. Empfehlenswert ist, zunächst das Jugendamt einzuschalten, um eine Einigung mit der Mutter zu erzielen. Verweigert die Kindesmutter die gemeinsame Sorgeerklärung, kann beim Familiengericht ein Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht gestellt werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Da gesetzlich vermutet wird, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, ist ein solcher Antrag erfolgversprechend. Ein Fachanwalt für Familienrecht berät Sie hierzu gern.


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Ob Ehevertrag oder Scheidung – hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten familienrechtlichen Themen in Stichpunkten.