Unterhalt – Anspruch und Voraussetzungen
In allen Fällen des Unterhaltsanspruchs empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung. Hier gelten unterschiedliche Regeln.
Gesetzliche Vorgaben
Anspruch auf Unterhalt setzt die Bedürftigkeit der fordernden Person, gleichzeitig aber die Zahlungsfähigkeit der geforderten Person voraus.
Fehler vermeiden
Fehlerhafte Unterhaltsberechnungen sind keine Seltenheit. Die komplexen Zusammenhänge des Unterhaltsrechts gehören in die Hände eines Rechtsanwaltes.
Streit wegen Unterhalt
Jegliche Unterhaltsberechnungen hängen stets von den konkreten Umständen Ihres individuellen Falls ab. Hier erhalten Sie Hilfe.
INFORMATIONEN
Das Thema Unterhalt bei einer Scheidung spielt oft eine existenzielle Rolle. Holen Sie sich daher unbedingt den Rat eines Anwaltes für Familienrecht.
Unterhalt
Der Begriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung eines (ehemaligen) Ehepartners, die Existenz des anderen Ehepartners zu sichern – zum Beispiel nach einer Scheidung. Viele benutzen hier auch den Begriff „Alimente“. Diese Verpflichtung entsteht laut Gesetz. Sie ist also keine Good-Will-Leistung, sondern eine Verpflichtung, die in der Regel den (ehemaligen) Ehepartner betrifft, der besser verdient.
Trennungsunterhalt
Sobald Ehepartner getrennt leben, besteht eine Unterhaltsverpflichtung seitens des besserverdienenden Ehepartners. Diese Unterhaltsverpflichtung kann sich über mehrere Jahre erstrecken, je nach Zeitraum der Trennung und Dauer der Ehe. Trennungsunterhalt ist streng vom Ehegattenunterhalt zu unterscheiden. Der Trennungsunterhalt richtet sich stets nach den Lebensverhältnissen, sowie den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des Ehegatten. Zu den Anspruchsvoraussetzungen und dem Umfang des Trennungsunterhaltes sollten Sie stets einen erfahrenen Juristen hinzuziehen. Ein Anwalt für Familienrecht wird Ihnen fachgerecht weiterhelfen und Sie bestmöglich beraten.
Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt ist zu unterscheiden vom Trennungsunterhalt. Er tritt nach Rechtskraft des Scheidungsurteils in Kraft und gilt nur, wenn seitens des fordernden Ehepartners Bedürftigkeit besteht, bzw. eine Leistungsfähigkeit des Geforderten entsprechend gegeben ist. Die Höhe des nachehelichen Unterhalts orientiert sich maßgeblich an den Lebensverhältnissen während der Ehe und daran, inwieweit das Vermögen des Ehegatten das Leben geprägt hat. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle. Je nach Höhe des Einkommens kann die Unterhaltspflicht bis zu 50% des Nettoeinkommens betragen. Erfahrungsgemäß entstehen im Zusammenhang mit Unterhaltsanliegen sehr viele Fragen. Ein Anwalt für Familienrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.
Familienunterhalt
Familienunterhalt ist eine Unterhaltszahlung während einer intakten Ehe und bezieht sich auf die laufenden Kosten einer Ehe. Dies sind z.B. Miete, Lebensmittel, Telefon, Wasser, Bekleidung, der Familienurlaub, Ausbildung und Pflege der Kinder, Ausgaben zur Entspannung und Fortbildung, sowie auch Aufwendungen für die Alterssicherung. Das Abdecken all dieser Kosten nennt man Familienunterhalt. Je nach den ehelichen Lebensstandards können hierzu auch die Kosten für Hausangestellte oder die Kosten für einen PKW gehören. Ehepartner können allerdings nicht voneinander verlangen, dass jeder in gleichem Umfang zum Familienunterhalt beiträgt. Richtet einer der Ehegatten einvernehmlich seine Leistungen dem Haushalt oder der Kinderpflege zu, so gilt dies als gleichwertige Leistung. Fragen zum Familienunterhalt beantwortet Ihnen ein Anwalt für Familienrecht.
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FAMILIENRECHT
Ob Ehevertrag oder Scheidung – hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten familienrechtlichen Themen in Stichpunkten.