Umgangsrecht: Rechtsanwälte für Familienrecht Sie haben Rechte!


Umgangsrecht – Die Balance zwischen Vater und Mutter

Im Fall einer Scheidung haben Kinder normalerweise grundsätzlich ein Recht darauf, den Kontakt zu beiden Elternteilen beizubehalten.

Keine gesetzliche Vorgaben

Die Gestaltung des Umgangsrechts unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Sie orientiert sich stets am Wohl des Kindes.

Besuchsvereinbarung

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Elternteilen empfiehlt sich, um Dauer, Turnus der Besuche und Abholung zu fixieren.

Streitfall Umgang

Das Thema Umgangsrecht sollte unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände gestaltet werden. Hier finden Sie Hilfe.


INFORMATIONEN

Das Umgangsrecht sollte im besten Fall schriftlich fixiert werden. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe.

Umgang

Das Umgangsrecht ist grundsätzlich unabhängig vom Sorgerecht und dient der gesunden Entwicklung des Kindes. Im Normalfall gilt es uneingeschränkt. Ziel des Umgangsrechts ist, dass das Kind eine Bindung zu beiden Elternteilen behält. Auch soll dem Kind hiermit die Möglichkeit gegeben werden, die Trennung der Eltern zu verarbeiten, ohne dabei einen Elternteil zu verlieren. Das Umgangsrecht sollte individuell geregelt werden und im besten Fall schriftlich fixiert werden. Nutzen Sie dazu die Hilfe vom Jugendamt oder wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Hier erhalten Sie kompetente Beratung und Hilfe.

Ausschluss des Umgangsrechts: Ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur dann begründet, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindes besteht. Zu den umgangsberechtigten Personen gehören neben den Eltern auch die Geschwister, Großeltern und andere nahe Bezugspersonen des Kindes. Soll ein völliger Ausschluss des Umgangsrechts erwirkt werden, so erfolgt dies meist nur auf der Grundlage eines kinderpsychologischen Gutachtens.

Sinn Umgangsrecht

Mit der Rechtsprechung des Umgangsrechts soll eine Entfremdung zu dem Elternteil vermieden werden, bei dem das Kind nicht wohnt. Der Umgangsberechtigte hat das Recht darauf, sich regelmäßig von der körperlichen und seelischen Gesundheit seines Kindes zu überzeugen. Ziel des Umgangsrechts ist stets das Wohl des Kindes. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass für die gesunde Entwicklung des Kindes beide Elternteile eine Bindung zu dem Kind aufbauen und erhalten sollten – deswegen gibt es ein Umgangsrecht.

Gestaltung Umgangsrecht

Die Gestaltung des Umgangsrechts unterliegt keinen Vorgaben und sollte möglichst einvernehmlich und unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen geregelt werden. Im Umgangsrecht muss das Alter des Kindes, die Entfernung zum Wohnort des anderen Elternteils und auch die Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bezeichnung „Besuchsrecht“ und „Umgangsrecht“ die gleiche Bedeutung haben. Neben dem Wohl des Kindes, müssen auch die elterlichen Belange Berücksichtigung finden. Häufig wird das Modell „jedes 2. Wochenende“ praktiziert. Oft sind aber auch Kontakte in der Woche sinnvoll.

Streit ums Umgangsrecht

Nicht selten kommt es nach einer Scheidung zum Streit um das Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besagt neben dem Recht auf Umgang eines Elternteils auch, laut §1684 Abs. 2 BGB, eine „Pflicht zum Wohlverhalten“. Diese Vorschrift verpflichtet beide Elternteile sich stets zum Wohl des Kindes zu verhalten und alles zu unterlassen, was die Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil erschwert oder beeinträchtigt. Ganz im Gegenteil, der Paragraph verpflichtet Eltern dazu, den Kontakt zum anderen Elternteil zu fördern und zu unterstützen. Lassen Sie sich bei der Ausgestaltung Ihres individuellen Umgangsrechts umfassend beraten. Suchen Sie nach einem Anwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe.


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